Ein großer Tag für den Gewaltschutz in Deutschland
Als letzte zu nehmende Hürde hat heute der Bundesrat das Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt – kurz Gewalthilfegesetz – beschlossen: Ein historischer Moment für den Frauenschutz.
Somit soll ab 2030 ein Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für Opfer von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt gelten. Bis dahin soll in den Bundesländern, mit Unterstützung durch Bundesmittel, das Hilfesystem bedarfsgerecht ausgebaut werden – nicht nur mit ausreichend Schutzplätzen und Beratungsangeboten, sondern auch die präventive Arbeit.
Damit wird endlich ein klarer Fokus auf die Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt gelegt und vor allem ein Zeichen für eine solidarische Gesellschaft gesetzt.